Freitag, 5. Februar 2010

Rechtsstaatlichkeit à la Bosbach

Kaum schreibe ich über ein Buch, daß sich mit dem Aushebeln der Rechtsstaatlichkeit befasst, schon haben wir die Diskussion über den Datenankauf deutscher Steuersünder in der Schweiz. Laut Strafgesetzbuch § 259 StGB ist die Definition für Hehlerei:
"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat...".
Und wie reagiert ein Herr Bosbach in "Hart aber fair" darauf?:
"Hehlerei ist Unsinn, Daten sind keine Sache, da kann man keine Hehlerei begehen."
hier nachzuhören: O-Ton Wolfgang Bosbach

Soweit durchaus richtig. Heißt dies aber, daß der Ankauf von Daten deshalb legimitiert ist? Nein, denn hier liegt ein anderer Straftatbestand vor: und zwar nach § 202 a StGB handelt es sich um das Ausspähen von Daten. (siehe Faktencheck von "Hart aber Fair")

Nach Auffassung von Rechtswissenschaftlern leisten somit deutsche Beamte mindestens Beihilfe, wenn nicht sogar Anstiftung.

Herr Bosbach hat hierzu aber eine ganz andere Meinung:
"Die Straftat ist beendet. Da gibts auch keine Mittäterschaft mehr."
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.... Künftig weiß ich, welche Argumente ich bedienen muss, wenn ich z. B. beim Kauf von illegal eingeführten Zigaretten erwischt werde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen